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   VGH Baden-Württemberg, 06.03.2003 - 8 S 393/03   

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https://dejure.org/2003,8723
VGH Baden-Württemberg, 06.03.2003 - 8 S 393/03 (https://dejure.org/2003,8723)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.03.2003 - 8 S 393/03 (https://dejure.org/2003,8723)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. März 2003 - 8 S 393/03 (https://dejure.org/2003,8723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Richtigkeitszweifel wegen Rechtsänderung während des Zulassungsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen; Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils; Planung eines Sondergebiets für Windkraftanlagen mit dem Ziel, an anderen Stellen die Errichtung solcher Anlagen auszuschließen; ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Rechtsmittel, Rücknahme Rechtsmittel, Zulassungsantrag: Berufungszulassung; Ernstliche Zweifel; Rechtsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 607
  • VBlBW 2003, 404
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2003 - 8 S 393/03
    Denn ebenso wie "nachgewachsene" entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen oder zerstreuen können (BVerwG, Beschluss vom 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - DÖV 2003, 124; Beschlüsse des Senats vom 5.3.2002 - 8 S 156/02 - VBlBW 2002, 528 und vom 12.2.2003 - 8 S 2828/02 - m.w.N.), können auch während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellen oder bestätigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2002 - 8 S 156/02

    Neue Umstände als Zulassungsgrund der ernstlichen Richtigkeitszweifel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2003 - 8 S 393/03
    Denn ebenso wie "nachgewachsene" entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen oder zerstreuen können (BVerwG, Beschluss vom 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - DÖV 2003, 124; Beschlüsse des Senats vom 5.3.2002 - 8 S 156/02 - VBlBW 2002, 528 und vom 12.2.2003 - 8 S 2828/02 - m.w.N.), können auch während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellen oder bestätigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2003 - 8 S 2828/02

    Richtigkeitszweifel entschärfende neue Umstände; Vorrangentscheidung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2003 - 8 S 393/03
    Denn ebenso wie "nachgewachsene" entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen oder zerstreuen können (BVerwG, Beschluss vom 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - DÖV 2003, 124; Beschlüsse des Senats vom 5.3.2002 - 8 S 156/02 - VBlBW 2002, 528 und vom 12.2.2003 - 8 S 2828/02 - m.w.N.), können auch während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellen oder bestätigen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 2 L 570/04

    Baugenehmigung für Windenergieanlagen

    Ebenso wie "nachgewachsene" entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen oder zerstreuen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, DÖV 2003, 123; Beschl. d. Senats v. 19.09.2005 - 2 L 324/04 -), können auch während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellen oder bestätigen (vgl. VGH BW, 06.03.2003 - 8 S 393/03 -, 2003, 607).

    Ebenso wie "nachgewachsene" entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen oder zerstreuen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.06.2002 - 7 AV 1.02 -, DÖV 2003, 123; Beschl. d. Senats v. 19.09.2005 - 2 L 324/04 -), können auch während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellen oder bestätigen (vgl. VGH BW, 06.03.2003 - 8 S 393/03 -, 2003, 607).

    Denn es kommt im Rahmen des Zulassungsgrunds nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht darauf an, ob schon bei Ergehen der erstinstanzlichen Entscheidung Zweifel an deren Richtigkeit angebracht gewesen wären, sondern darauf, ob sie im Zeitpunkt der Entscheidung über den Zulassungsantrag objektiv bestehen (VGH BW, Beschl. v. 06.03.2003, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2005 - 13 S 2155/04

    Neues Recht des Zuwanderungsgesetzes im Verfahren der Berufungszulassung

    Die Einbeziehung der neuen Rechtslage in das Berufungszulassungsverfahren ist damit in solchen Fällen nur dann möglich, wenn der Antragsteller "mit Blick auf eine bevorstehende Änderung der Rechtslage vor Ablauf der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils dargelegt" hat (BVerwG, a.a.O., vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.12.2004 - 11 S 1369/04 - unklar insofern - ohne Hinweis auf die Darlegungspflicht - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6.3.2003 - 8 S 393/03 -, VBlBW 2003, 404).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2004 - 13 S 268/04

    Keine Befristung der Ausweisungsverfügung bei Zweifeln an der Redlichkeit des

    Soweit er darauf hinweist, nach der gerichtlichen Entscheidung sei eine relevante Sachverhaltsänderung eingetreten, ergibt sich dies aus folgenden Gründen: Selbst wenn man zu Gunsten des Klägers davon ausgeht, dass eine nachträgliche Sachverhaltsänderung zur Begründung von ernstlichen Zweifeln i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO in das Zulassungsverfahren eingebracht werden kann (str.; vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.03.2002 - 8 S 156/02 -, VBlBW 2003, S. 528 m.w.N; Beschluss vom 06.03.2003 - 8 S 393/03 -, NVwZ-RR 2003, S. 607 und OVG Münster, Beschluss vom 6.2.2002 - 3 A 3297/99 -, NVwZ 2002, S. 877), stellt die von dem Kläger vorgetragene Sachverhaltsänderung - Erkrankung seiner Ehefrau - gleichwohl die Richtigkeit des Ergebnisses der angefochtenen Entscheidung nicht schlüssig in Frage.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2005 - 11 S 2713/04

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für einen pakistanischen

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  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2003 - 2 LA 44/03
    Daher können nicht nur neue entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung begründen oder zerstreuen (BVerwG, Beschl. v. 14.06.2002, aaO), sondern auch während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellen oder bestätigen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 06.03.2003 - 8 S 393/03 -, NVwZ-RR 2003, 607).
  • VG Freiburg, 27.04.2004 - 5 K 1585/02

    Unvereinbarkeit von Windkraftanlagen mit dem konkreten Schutzzweck eines

    Diese Planänderung ist für die Begründetheit des Begehrens relevant, denn maßgeblicher Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung ist derjenige der mündlichen Verhandlung (vgl. VGH Bad.-Württ, Urt.v. 12.05.2003 - 5 S 1657/01 - Urt. v. 06.03.2003 - 8 S 393/03 - Urt. v. 11.08.1997 - 5 S 3509/95 - VG Regensburg, Urt. v. 31.07.2001 - RN 6 K 00.1291 -, NuR 2002, 179).
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